Auszug aus den allgemeinen
Geschäftsbedingungen
Reservierung
Die Anzahlung beträgt p. P. € 10,00 und ist binnen 2 Wochen nach Reservierung zu
leisten. Erst nach Erhalt der Anzahlung ist die Reservierung verbindlich.
Die Anzahlung wird verrechnet mit dem Rechnungsendbetrag.
Stornierungen
Stornierungen müssen stets schriftlich per Brief oder Mail erfolgen. Erfolgt ein
Vertragsrücktritt durch den Gast nach Unterzeichnung des Auftrages,
tritt folgende Regelung in Kraft, wobei der Zugang der Rücktrittserklärung an
Landhaus Kuhsiel
Oberblockland 2
28357 Bremen
info@kuhsiel.de
bei der Berechnung der Frist ausschlaggebend ist.
Bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung 25 %
Bis drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung 50 %
Bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung 75 %
Bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung 90 %
Am Tag der Veranstaltung 100 %
Für die Berechnung des pauschalisierten Schadenersatzbetrages wird die in der
Auftragsbestätigung auf Basis der festgelegten Mindestpersonenzahl berechnete
Gesamtsumme inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer angesetzt.
Bereits gezahlte Vorausleistungen werden mit den Stornierungskosten verrechnet.
Preise
Alle Preise sind freibleibend inkl. der jeweils gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer.
Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten Preise unserer
Preisliste neuesten Datums. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen
Vertragsabschluss und vereinbartem Veranstaltungstermin mehr als vier Monate
liegen. Ändern sich danach bis zum Veranstaltungstermin die Löhne oder
Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den
Kostensteigerungen zu ändern.
Teilnehmerzahl
Da alle Zutaten frisch für die Veranstaltung eingekauft werden,
benötigen wir die verbindliche Personenzahl, Speisen- und Getränkeauswahl
bis spätestens 5 Tage vorher.
Für den Fall, dass weniger Personen eintreffen, als im Voraus gebucht,
bitten wir um Verständnis, dass wir den vollen Preis pro nicht erschienener Person
berechnen müssen. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche
Teilnehmerzahl berechnet. Darüberhinausgehende Bestellungen von Speisen,
Getränken sowie zusätzliches Material werden gesondert nach dem Listenpreis vom
Landhaus Kuhsiel berechnet.
Zahlung/Zahlungsbedingungen
Unsere Leistungen sind wie folgt fällig:
Veranstaltungen mit einem Rechnungsbetrag unter 3.000,00 € sind unverzüglich
nach Rechnungsstellung fällig und zahlbar. Für Veranstaltungen mit einem
voraussichtlichen Rechnungsendbetrag über 3.000,00 € ist eine Anzahlung nach
Auftragsbestätigung in Höhe von 40 % der voraussichtlichen Auftragssumme zu
leisten. Der verbleibende Restbetrag ist nach Erhalt der Endabrechnung ohne Abzug
fällig und sofort nach Zugang zahlbar.
Was noch wichtig ist
. . . zum Menü
Kinder bis 5 Jahre sind von uns eingeladen.
Von 6 bis einschließlich 11 Jahren berechnen wir für das Menü
3,00 € pro Lebensjahr.
. . . eigene Hochzeitstorten, Torten, Kuchen
Sie haben ganz konkrete Vorstellungen von Ihrer Hochzeitstorte und möchten sie
vom Konditormeister Ihres Vertrauens backen lassen? Kein Problem.
Bitte haben Sie im Gegenzug Verständnis dafür, dass wir für unseren Service – von
der Kühlung bis zur Bereitstellung von Geschirr und Besteck, Aufdecken, Abräumen,
Reinigen und natürlich das Personal – einen kleinen Beitrag von 3,00 € pro Person
berechnen.
Weiße Stoffservietten und Tischdecken berechnen wir mit 3,50 € pro Person.
...Getränkepauschale
Die Getränkepauschale beträgt ab 40 Personen für 8 Stunden 68,00 € pro Person.
Bei einer Verlängerung einer Veranstaltung über 8 Stunden berechnen wir pro
angefangener Stunde 6,50 € pro angemeldete Person und
35,00 € pro bedienenden Kellner.
...zur Dekoration
In unseren Räumlichkeiten empfangen wir Sie an Ihrem großen Tag mit perfekt
eingedeckten Tischen und einer Dekoration, die wir mit Ihnen
gemeinsambesprochen haben.
Bei Gesellschaften ab 50 Personen mit DJ berechnen wir für den Auf- und Abbau 200,00 €.
Bei Gesellschaften ab 70 Personen mit DJ berechnen wir hierfür 300,00 €.
...zur Party
Natürlich freut sich jede Braut, wenn ihr Traummann Wachs in ihren Händen ist.
Trotzdem möchten wie Sie bitten, auf Special Effects wie Kerzentanz, Konfetti- oder
Reisregen zu verzichten, die langfristige Spuren hinterlassen.
...zum Trinkgeld
Gibt man nach einer privaten Feier ein Trinkgeld und wenn ja, wem?
Wie in jedem Restaurant gilt auch hier: War der Service gut und hat Ihnen das Essen
geschmeckt, ist ein Trinkgeld in Höhe von 7 – 10 % der Gesamtsumme eine gute
Orientierungshilfe. Das Geld wird unter allen aufgeteilt, die zum Gelingen des Festes
beigetragen haben – von den Kellnern bis zur Küchenhilfe. Deshalb ist es bei jedem
unserer Servicekräfte in guten Händen und kommt immer an die richtige Adresse